Zwangsversteigerung abwenden

Bevor der Hammer fällt — Werte sichern.

Erstgespräch anfragen

Gläubigerverhandlungen koordinieren, Zwangsvollstreckungen aussetzen, Immobilienwerte erhalten. Wir greifen ein, bevor der Hammer fällt.

Eine angekündigte Zwangsversteigerung bedeutet selten das Ende — sondern den Beginn einer intensiven, kurzen Verhandlungsphase. Wir kennen die Logik der Vollstreckungsgerichte, die Standardprozesse der Banken und die rechtlichen Hebel des § 765a ZPO. Mit dieser Kombination gelingt es uns in über 85 Prozent der Fälle, einen anberaumten Versteigerungstermin zu verschieben, zu verhindern oder durch einen geordneten Freihandverkauf zu ersetzen.

Der wirtschaftliche Unterschied ist erheblich: Versteigerungserlöse liegen typischerweise 20 bis 40 Prozent unter dem Verkehrswert. Bei einem strukturierten Freihandverkauf erzielen wir regelmäßig Preise nahe am oder über dem Verkehrswert. Für Sie als Eigentümer bedeutet das oft den Unterschied zwischen einer existenziellen Schuldenlast nach der Versteigerung und einem geordneten Ausstieg mit positivem Saldo.

Vollstreckungsschutz und Verkehrswertgutachten — die juristischen Hebel gegen Zwangsversteigerungen.

Wann Geschäftsführer uns rufen.

Diese Situationen sind klassische Auslöser für ein Erstgespräch — je früher wir einbezogen werden, desto mehr Handlungsoptionen bleiben Ihnen erhalten.

01Bank hat Kündigungsschreiben oder Vollstreckungsandrohung geschickt
02Ein Versteigerungstermin ist anberaumt oder unmittelbar bevorstehend
03Steigende Bewertungsabschläge auf Ihre Sicherheiten
04Sie wollen Immobilien strukturiert freihändig veräußern statt versteigern

Konkret in Ihrer Krise.

Konkrete Leistungen, die wir bei Zwangsversteigerung abwenden-Mandaten erbringen — jeweils maßgeschneidert auf Ihre Situation, Branche und Größenordnung. Keine Schablonen-Beratung.

  • Verhandlung mit Gläubigerbanken zur Auszeitung
  • Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Einstweiliger Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO
  • Verkehrswertgutachten zur Verteidigung
  • Strukturierter Freihandverkauf statt Versteigerung
  • Refinanzierung und Umschuldung gemeinsam mit Partner-Banken

Vier Garantien, die wir geben.

Vier konkrete Versprechen, die jeder unserer Mandanten von uns einfordern kann — verbindlich, dokumentiert, vertraglich vereinbart.

§ 765a ZPO Antrag

Vollstreckungsschutz vor unbilligen Härten — wir bereiten und stellen den Antrag.

Bankenverhandlung

Stundung, Tilgungspause, Beleihungsauslauf-Anpassung — wir verhandeln direkt mit der Kreditabteilung.

Verkehrswertgutachten

Wir koordinieren unabhängige Gutachter und verteidigen den Wert gegen niedrige Marktpreise.

Strukturierter Freihandverkauf

Maklerauswahl, Bieterprozess, Notarkoordination — bis der Kaufvertrag unterzeichnet ist.

30 %
Durchschnittlicher Mehrerlös bei Freihandverkauf gegenüber Zwangsversteigerung
85 %+
Erfolgsquote bei rechtzeitig angesprochenen Mandaten
21 Tage
Bis zur ersten Bankgesprächsrunde mit aufgesetzter Lösung

„Eine Versteigerung ist fast nie alternativlos. In den meisten Fällen finden wir mit der Bank eine bessere Lösung — wenn man früh genug spricht und mit den richtigen Argumenten kommt.“

Thomas Krause · Partner & Rechtsberater
Frankfurter Bankenviertel — wo Kreditverhandlungen und Lösungen ihren Anfang nehmen.

In vier Phasen zur Stabilisierung.

Jedes Mandat folgt einem strukturierten Vier-Phasen-Modell — transparent dokumentiert, mit klaren Meilensteinen, festen Ansprechpartnern und nachvollziehbaren Verantwortlichkeiten.

Soforthilfe

Innerhalb von 24 Stunden Erstkontakt mit der Gläubigerbank und dem Vollstreckungsgericht. Erste Schritte zur Verzögerung der Versteigerungstermine.

Strategie

Analyse der Beleihungswerte, Belastungssituation und Verhandlungsoptionen. Auswahl der richtigen Hebel — Stundung, Tilgungspause, Verkauf, Refinanzierung.

Verhandlung

Direkte Gespräche mit Kreditinstituten, Vollstreckungsgericht und ggf. Käuferinteressenten. Wir führen die Verhandlung an Ihrer Stelle.

Lösung

Sicherung der Immobilie oder geordneter Freihandverkauf zum bestmöglichen Preis — deutlich über typischen Versteigerungserlösen.

Antworten auf die häufigsten Fragen.

Die Fragen, die uns Mandanten am häufigsten stellen — offen beantwortet, ohne Beraterdeutsch.

Ja, das ist oft möglich — selbst kurz vor dem Termin. Mit § 765a ZPO oder einer Einigung mit der Gläubigerbank lässt sich der Termin verschieben oder vermeiden.
In nahezu allen Fällen der Freihandverkauf. Versteigerungserlöse liegen typischerweise 20–40% unter dem Verkehrswert. Wir organisieren strukturierte Verkaufsprozesse mit besseren Ergebnissen.
Ein erfolgter Vollstreckungseintrag bleibt einige Jahre bestehen, kann aber unter Umständen widerrufen werden, wenn die Forderung vollständig erlischt. Wir prüfen das individuell.