Gläubigerverhandlungen koordinieren, Zwangsvollstreckungen aussetzen, Immobilienwerte erhalten. Wir greifen ein, bevor der Hammer fällt.
Eine angekündigte Zwangsversteigerung bedeutet selten das Ende — sondern den Beginn einer intensiven, kurzen Verhandlungsphase. Wir kennen die Logik der Vollstreckungsgerichte, die Standardprozesse der Banken und die rechtlichen Hebel des § 765a ZPO. Mit dieser Kombination gelingt es uns in über 85 Prozent der Fälle, einen anberaumten Versteigerungstermin zu verschieben, zu verhindern oder durch einen geordneten Freihandverkauf zu ersetzen.
Der wirtschaftliche Unterschied ist erheblich: Versteigerungserlöse liegen typischerweise 20 bis 40 Prozent unter dem Verkehrswert. Bei einem strukturierten Freihandverkauf erzielen wir regelmäßig Preise nahe am oder über dem Verkehrswert. Für Sie als Eigentümer bedeutet das oft den Unterschied zwischen einer existenziellen Schuldenlast nach der Versteigerung und einem geordneten Ausstieg mit positivem Saldo.
Diese Situationen sind klassische Auslöser für ein Erstgespräch — je früher wir einbezogen werden, desto mehr Handlungsoptionen bleiben Ihnen erhalten.
Konkrete Leistungen, die wir bei Zwangsversteigerung abwenden-Mandaten erbringen — jeweils maßgeschneidert auf Ihre Situation, Branche und Größenordnung. Keine Schablonen-Beratung.
Vier konkrete Versprechen, die jeder unserer Mandanten von uns einfordern kann — verbindlich, dokumentiert, vertraglich vereinbart.
Vollstreckungsschutz vor unbilligen Härten — wir bereiten und stellen den Antrag.
Stundung, Tilgungspause, Beleihungsauslauf-Anpassung — wir verhandeln direkt mit der Kreditabteilung.
Wir koordinieren unabhängige Gutachter und verteidigen den Wert gegen niedrige Marktpreise.
Maklerauswahl, Bieterprozess, Notarkoordination — bis der Kaufvertrag unterzeichnet ist.
„Eine Versteigerung ist fast nie alternativlos. In den meisten Fällen finden wir mit der Bank eine bessere Lösung — wenn man früh genug spricht und mit den richtigen Argumenten kommt.“
Thomas Krause · Partner & RechtsberaterJedes Mandat folgt einem strukturierten Vier-Phasen-Modell — transparent dokumentiert, mit klaren Meilensteinen, festen Ansprechpartnern und nachvollziehbaren Verantwortlichkeiten.
Innerhalb von 24 Stunden Erstkontakt mit der Gläubigerbank und dem Vollstreckungsgericht. Erste Schritte zur Verzögerung der Versteigerungstermine.
Analyse der Beleihungswerte, Belastungssituation und Verhandlungsoptionen. Auswahl der richtigen Hebel — Stundung, Tilgungspause, Verkauf, Refinanzierung.
Direkte Gespräche mit Kreditinstituten, Vollstreckungsgericht und ggf. Käuferinteressenten. Wir führen die Verhandlung an Ihrer Stelle.
Sicherung der Immobilie oder geordneter Freihandverkauf zum bestmöglichen Preis — deutlich über typischen Versteigerungserlösen.
Die Fragen, die uns Mandanten am häufigsten stellen — offen beantwortet, ohne Beraterdeutsch.