Unternehmenssanierung

Strukturierte Sanierung. Revisionssicher. Vor Gericht haltbar.

Erstgespräch anfragen

Strukturierte Sanierungsverfahren nach StaRUG, ESUG oder außergerichtlich — revisionssicher dokumentiert, juristisch sauber, zielführend umgesetzt.

Unternehmenssanierung bedeutet, ein gefährdetes Unternehmen wieder ertrags- und finanzierungsfähig zu machen — juristisch belastbar, betriebswirtschaftlich tragfähig, dokumentiert nach anerkannten Standards. Wir begleiten Sanierungen auf allen Stufen: außergerichtlich mit den Gläubigern, im neuen StaRUG-Rahmen (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) oder im Schutzschirmverfahren mit Eigenverwaltung nach ESUG.

Unsere Sanierungsgutachten folgen den Standards des IDW S6 — gerichtsfest, bankenkonform und für den Beirat oder Aufsichtsrat als Entscheidungsgrundlage geeignet. Wir schreiben keine Papiergutachten für die Schublade. Wir schreiben Sanierungspläne, die durchsetzbar sind und tatsächlich umgesetzt werden — bis das Unternehmen stabil läuft.

Sanierungsentscheidungen fallen am Tisch — mit klarer Datenbasis und juristisch sauberem Plan.

Wann Geschäftsführer uns rufen.

Diese Situationen sind klassische Auslöser für ein Erstgespräch — je früher wir einbezogen werden, desto mehr Handlungsoptionen bleiben Ihnen erhalten.

01Operative Marge ist über mehrere Quartale negativ
02Banken verlangen ein Sanierungsgutachten nach IDW S6
03Sie erwägen StaRUG, Schutzschirm oder Eigenverwaltung
04Beirat oder Familie verlangt unabhängige Lageeinschätzung

Konkret in Ihrer Krise.

Konkrete Leistungen, die wir bei Unternehmenssanierung-Mandaten erbringen — jeweils maßgeschneidert auf Ihre Situation, Branche und Größenordnung. Keine Schablonen-Beratung.

  • Sanierungsgutachten nach IDW S6
  • StaRUG-Restrukturierungsverfahren (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen)
  • Eigenverwaltung und Schutzschirm nach ESUG
  • Erstellung von Restrukturierungsplänen
  • Implementierung von Frühwarnsystemen
  • Begleitung der Gläubigerversammlung

Vier Garantien, die wir geben.

Vier konkrete Versprechen, die jeder unserer Mandanten von uns einfordern kann — verbindlich, dokumentiert, vertraglich vereinbart.

Sanierungsgutachten IDW S6

Vollumfänglich nach IDW-Standard. Bankenfest, gerichtsfest, mit Sanierungs- und Fortbestehensprognose.

StaRUG-Verfahrensbegleitung

Restrukturierungsplan, Stabilisierungsanordnung, Abstimmung mit Restrukturierungsbeauftragten.

Eigenverwaltung & Schutzschirm

Antragsvorbereitung, Sachwalterbetreuung, Insolvenzplanerstellung.

Operative Sanierungsbegleitung

Wir setzen die Maßnahmen mit Ihnen um — Kostenstops, Personalrestrukturierung, Liquiditätssicherung.

87 %
Mandate ohne formelles Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen
4–9 Mo.
Typische Dauer eines außergerichtlichen Sanierungsverfahrens
IDW S6
Vollstandard — gerichts- und bankenfest dokumentiert

„Eine Sanierung ist kein Sparprogramm. Sie ist eine Neuausrichtung mit klarem Plan und gerichtsfester Dokumentation — eine Investition in die nächsten zehn Jahre Ihres Unternehmens.“

Dr. Michael Furch · Gründer
Frankfurt — unser zentraler DACH-Standort für Sanierungs- und ESUG-Mandate.

In vier Phasen zur Stabilisierung.

Jedes Mandat folgt einem strukturierten Vier-Phasen-Modell — transparent dokumentiert, mit klaren Meilensteinen, festen Ansprechpartnern und nachvollziehbaren Verantwortlichkeiten.

Bestandsaufnahme

Detaillierte Analyse der Bilanz, Liquidität, Auftragslage und Marktposition. Wir identifizieren Sanierungspotenziale und kritische Pfade.

Sanierungskonzept

Erstellung eines schriftlichen Konzepts nach IDW S6 oder gleichwertigem Standard — als Grundlage für Banken, Gläubiger und ggf. Gericht.

Verhandlung & Umsetzung

Aktive Steuerung der Verhandlungen mit allen Stakeholdern. Operative Begleitung der Maßnahmenumsetzung.

Stabilisierung

Mehrjährige Begleitung nach Sanierungsabschluss, um Rückfälle zu vermeiden und das Geschäftsmodell zu stabilisieren.

Antworten auf die häufigsten Fragen.

Die Fragen, die uns Mandanten am häufigsten stellen — offen beantwortet, ohne Beraterdeutsch.

StaRUG bietet einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen mit Gläubigerabstimmung. ESUG-Verfahren laufen innerhalb der Insolvenz, ermöglichen aber Eigenverwaltung. Welcher Weg richtig ist, hängt vom Krisenstadium ab.
Außergerichtliche Sanierungen: 3–9 Monate. StaRUG-Verfahren: ca. 4–8 Monate. ESUG-Verfahren mit Eigenverwaltung: 6–18 Monate. Die genaue Dauer hängt von Komplexität und Gläubigerstruktur ab.
Ja, in der Regel ja. Eigenverwaltung und außergerichtliche Sanierung lassen den Gesellschafterkreis grundsätzlich unverändert. Im Insolvenzplanverfahren können sogar Debt-Equity-Swaps integriert werden.